Zahn-Zusatzversicherung

Die richtige Zahn-Zusatzversicherung

Weitestgehend unbemerkt wird seit einigen Jahren Ihr notwendiger Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr mit 50-65% (je nach geführtem Bonusheft) bezuschusst. Die heutzutage bezahlten Festzuschüsse der Krankenkassen decken oftmals nur noch 10-20% der Gesamtkosten. Das heißt, häufig verbleiben für Sie als Patientin / Patient über 80% der Ausgaben für Ihren neuen Zahnersatz.

Damit Ihre Zahn-Gesundheit aber bezahlbar bleibt, sind Zahn-Zusatzversicherungen daher in vielen Fällen eine sehr sinnvolle Lösung, um Ihren Eigenanteil deutlich zu reduzieren.

Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass Ihre Zahn-Zusatzversicherung auch dann leisten muss, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts bezahlt.

Enthält der Tarif eine Labor-Sachkostenliste, werden vielfach nicht alle Labor-Leistungen bei Zahnersatz anerkannt und auch nicht entsprechend bezahlt, da diese nicht in der Sachkostenliste der Versicherung enthalten und damit nicht oder nicht vollständig versichert sind.

Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt häufig nicht oder nur anteilig:

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
  • Retten von Zähnen mittels mikroskopunterstützter Wurzelkanalbehandlung
  • Implantate (künstliche Zahnwurzeln)
  • Inlays
  • notwendigen Knochenaufbau
  • professionelle Zahnreinigungen
  • tiefe professionelle Zahnreinigungen
  • kieferorthopädische Leistungen (Zahnspangen)
  • Bisslagebestimmungen bei Knirscherschienen
  • farblich angepasste Kunststoff-Füllungen
  • usw.

Daher wurden bereits über 15,3 Millionen Zahn-Zusatzversicherungen in Deutschland abgeschlossen.

Eine gute und unabhängige Vergleichsmöglichkeit bietet die WaizmannTabelle.

Auch wir beraten Sie gerne, welche Leistungen Ihre Zahn-Zusatzversicherung beinhalten sollte.

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Titelfoto (rechts): Olga Miltsova // Shutterstock