Vorteilhafte Ergänzungstarife für Beamte mit Beihilfe
Im öffentlichen Dienst beschäftigte Beamte wie Lehrer(innen), Richter(innen), Pastorinnen/Pastoren oder später als Pensionäre sind zusätzlich zur Privaten Krankenversicherung über das Bundesland beihilfeversichert.
Bereits seit einigen Jahren erstattet die Beihilfe immer weniger für Zahn- und Heilbehandlungen. Häufiger werden jetzt auch aufgrund neuer Beihilfe-Richtlinien Erstattungen für komplette Behandlungen verweigert.
Ihre Beihilfe zahlt häufig nicht oder nur anteilig:
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen), häufig werden nur ca. 30% der Material- und Laborkosten erstattet
- Implantate (künstliche Zahnwurzeln), häufig nur 2 Implantate je Kiefer
- Inlays, häufig werden nur ca. 30% der Material- und Laborkosten erstattet
- Weiße Verblendungen für hintere Backenzähne
- Heilmittel (z.B. Krankengymnastik)
- Medizinprodukte (z.B. Hörgeräte)
Die Beihilfe-Restkostenversicherung und ihr praktischer Nutzen
Ein Beihilfe-Ergänzungstarif (oder auch Beihilfe-Restkostenversicherung genannt) greift immer dann, wenn die Beihilfe ihren Kostenanteil von 50 bis 80 % nicht vollständig leistet. Beamte, die sicherstellen möchten, dass etwaige Kostendifferenzen übernommen werden, sollten einen solchen Beihilfe-Ergänzungstarif also unbedingt abschließen.
Man bedenke, dass gerade im Bereich Zahnersatz bzw. Heilmittel/Medizinprodukte schnell hohe vierstellige Kosten entstehen können, die in keiner Relation zu den Monatsbeiträgen stehen (oftmals nur 20-30 Euro, zu erfahren bei der eigenen privaten Krankenversicherung). Eine leistungsstarke Beihilfe-Ergänzungsversicherung sorgt dafür, dass im Bereich Zahnersatzbehandlung sowie Heilmittel erstklassige Leistungen ohne zusätzliches Kostenrisiko genossen werden können.
Beamte müssen ohnehin Belege für die ärztliche Versorgung einreichen: Dies sollte zuerst bei der Beihilfe und dann bei der zuständigen privaten Krankenversicherung geschehen, da so über den bestehenden Beihilfe-Ergänzungstarif die auftretende Differenz ausgeglichen werden kann. Daher ist diese Versicherung für jeden Beihilfe-Versicherten sinnvoll.
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