Keramik-Inlay & Gold-Inlay

Was ist ein Inlay?

Ein Inlay ist eine Einlagefüllung für Ihren Zahn, deren Form außerhalb des Mundes in einem zahntechnischen Labor hergestellt wird. Dieses Inlay kann aus Gold oder Keramik gefertigt sein. Keramische, zahnfarbene Inlays werden durch eine zusätzliche, individuelle Farb-Charakterisierung Ihren eigenen Zähnen angepasst und sind daher die bevorzugte Wahl vieler Patientinnen und Patienten.

Von unserem Zahntechniker-Meister hergestelltes Keramik-Inlay mit individueller Bemalung.
Von unserem Zahntechniker-Meister hergestelltes Keramik-Inlay mit individueller Bemalung.

Behandlungsablauf

Für die Versorgung mit einem Inlay sind zwei Behandlungstermine notwendig. In der ersten Behandlung wird nach der notwendigen Entfernung der defekten Füllung und/oder der Karies das entstandene Loch in Ihrem Zahn abgeformt. Während der zweiten Behandlung einige Tage später kann das in unserem eigenen zahntechnischen Meister-Labor hergestellte Inlay in Ihren Zahn eingeklebt werden.

Welche Vorteile bieten Keramik-Inlays?

  • Keramik-Inlays zeichnen sich durch eine wesentlich längere Haltbarkeit als herkömmliche Füllungen aus.
  • Neben der bekannten Allergie gegen Amalgam treten mit zunehmender Tendenz Allergien gegen Kunststofffüllungen (Stiftung Warentest: Buch Zähne, 2010) auf. Keramik ist sehr gut verträglich und löst keinerlei Allergien aus.
  • Durch das Einkleben der sehr festen Keramik wird der Zahn stabilisiert.
  • Keramik-Inlays sind ähnlich hart wie der natürliche Zahnschmelz und nutzen sich daher nicht wie andere Füllungsmaterialien ab.
  • Keramik verfärbt sich nicht und sieht auch nach Jahren unverändert aus.
  • Für ein Keramik-Inlay muss deutlich weniger vom gesunden Zahn abgeschliffen werden als bei einer (Teil-) Krone. Der Zahn wird hierdurch optimal geschont.
  • Im Gegensatz zur Gold-Teilkrone ist ein Keramik-Inlay zahnfarben.

Was erstattet die Krankenversicherung?

Private Krankenversicherungen erkennen in aller Regel die Leistungen für diese aufwändige Behandlung an und erstatten in Abhängigkeit vom Versicherungsvertrag.
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten erstattet bzw. bezuschusst die Krankenkasse zahnärztliche Behandlungen, die lediglich „ausreichend, notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Über die von Ihrer Krankenkasse getragene bzw. bezuschusste Grundversorgung hinaus bietet die moderne Zahnheilkunde eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Behandlungsmöglichkeiten, zu denen auch die hier beschriebene Versorgung Ihres Zahnes mit einem Inlay gehört. Für diesen zum Teil sehr hohen Aufwand kommt die gesetzliche Krankenkasse jedoch nicht auf. In der Regel wird Ihnen für ein Inlay nur der Betrag erstattet, den eine Füllung gekostet hätte.

Welche Alternativen gibt es?

  • Bei einem kleineren Defekt ist alternativ eine kostengünstigere Kunststofffüllung möglich. Diese bietet allerdings nicht die bereits genannten Vorteile eines Inlays.
  • Ist der Defekt in Ihrem Zahn jedoch zu groß für eine Füllung und ein Inlay nicht gewünscht, ist die Alternative die Versorgung mit einer (Teil-) Krone.
Foto: PeJo // Shutterstock
Foto: PeJo // Shutterstock

Bedenken Sie bitte:

Die Qualität der Versorgung ist entscheidend für die langfristig kariesfreie Erhaltung Ihres Zahnes. Eine hochwertige Restauration ist auf längere Sicht schonender für Ihren Zahn und oftmals auch finanziell günstiger als mehrere „Kompromissbehandlungen“.
Sprechen Sie daher mit uns über die für Sie persönlich am besten geeignete Versorgung.

Garantie auf Inlays:

Ihre Keramik-Inlays / Gold-Inlays werden von uns und unserem Zahntechniker-Meister so sorgfältig wie möglich hergestellt. Es werden nur anerkannte, hochwertige Materialien verwendet. Deshalb können wir – im Gegensatz zu bestehenden, wesentlich schlechteren gesetzlichen Regelungen – eine Garantie von 5 Jahren gewähren. Die Garantiebedingungen finden Sie unter „Garantie“.

Titelfoto (links): kurhan // Shutterstock
Titelfoto (rechts): Michaela Kuhn